Je nach Vertragskonstellation erheben wir zusätzlich zur Nettokaltmiete der Gewerbefläche noch Betriebskostenvorauszahlungen für regelmäßig wiederkehrende, umlegbare Kosten. Dazu können die Kosten der Stromversorgung, der Versicherungen oder der Grundsteuer zählen, aber auch Kosten der Straßenreinigungsgebühr und des Winterdienstes. Dies variiert jedoch je nach Objektart. Wir informieren Sie ausführlich vor Abschluss eines Mietverhältnisses über die für Sie zu erwartenden Kostenpositionen.